Über die EFG

Die Erftfischereigenossenschaft (EFG) mit Sitz in Bergheim verwaltet die Fischereirechte der Erft und ihrer Nebenläufe in einem Gebiet von der Kreisgrenze Euskirchen/ Rhein-Erft-Kreis bis zur Mündung in den Rhein bei Neuss.

Die Gesamtuferlänge der in der Zuständigkeit der Genossenschaft liegenden Gewässer beträgt 464 km.
359 km werden fischereilich genutzt. Die gesamte Wasserfläche aller nutzbaren Gewässer beträgt rd. 206 ha. Kraft Fischereigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sind die Eigentümer dieser Gewässer Mitglieder der EFG.
Die Gewässerstrecken sind in sogenannte „Lose“ eingeteilt und an insgesamt 53 Pächter, darunter 28 Vereine, verpachtet.

Die Pächter sind verpflichtet, jährlich mindestens 932 Fischereierlaubnisscheine an die rund 3000 Angler herauszugeben, darüber hinaus – bis zu einer festgelegten Höchstzahl – weitere Erlaubnisscheine, auch Tages-, Zweitages und Monatserlaubnisscheine.

Die jährliche Fangquote aller Angler liegt derzeit bei rund 10.000 Fischen, verteilt auf insgesamt 28 verschiedene Arten mit einem Gesamtgewicht von 9 Tonnen im Jahr.


Die EFG hat die Pflicht, einen artenreichen heimischen Fischbestand zu erhalten und zu hegen.

Das umfasst die Kontrolle und Begutachtung des Fischbestands, die Verbesserung der fischereibiologischen Gegebenheiten und Besatzmaßnahmen, die mit den Fischereibehörden abzustimmen sind. Neben der Hege ist die Genossenschaft an Erlaubnis-, Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren beteiligt. Hierdurch ist gesichert, dass Anregungen und Forderungen zum Schutz der Gewässerfauna oder zum Ausgleich von Nachteilen Berücksichtigung finden.

Wichtig ist weiterhin der Kontakt zum Erftverband und zu den Pächtern mit Informationen zur Fischerei, Gesetzen und Verordnungen sowie den Aktivitäten der EFG.
Oberstes Gremium der EFG ist die Genossenschaftsversammlung, die die Satzung und Haushaltssatzung beschließt, außerdem den aus zehn Personen bestehenden Vorstand wählt.
Der Vorstand hat zu seiner Unterstützung einen Geschäftsführer bestellt, der zusammen mit dem Kassenführer die laufenden Geschäfte führt und Vorstandsbeschlüsse umsetzt.


Die Geschäftsstelle ist im Hause des Erftverbands untergebracht. Hier steht der Geschäftsführer Jochen Birbaum für alle Fragen, die die Verpachtung, Ausgabe der Erlaubnisscheine und Belange der Genossenschaft betreffen zur Verfügung.