Mindestmaße

Mindestmaße

(§ 3 Landesfischereiverordnung – LfischVO) Fische nachbenannter Arten dürfen dem Wasser nur entnommen werden, wenn sie mindestens folgende Länge haben, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende des längsten Teiles der Schwanzflosse: Aal (Anguilla anguilla L.)50 cmBarbe...