Über die EFG

Über die EFG

Die Erftfischereigenossenschaft (EFG) mit Sitz in Bergheim verwaltet die Fischereirechte der Erft und ihrer Nebenläufe in einem Gebiet von der Kreisgrenze Euskirchen/ Rhein-Erft-Kreis bis zur Mündung in den Rhein bei Neuss. Die Gesamtuferlänge der in der Zuständigkeit...
Schonzeiten

Schonzeiten

Ganzjährige Schonzeiten (§ 1 Landesfischereiverordnung – LfischVO) Fische, Neunaugen, Krebse und Muscheln nachbenannter Arten dürfen dem Wasser nicht entnommen werden: Fische:Stör(Acipenser sturio L.)Schneider(Alburnoides bipunctatus Bloch)Maifisch(Alosa alosa...
Mindestmaße

Mindestmaße

(§ 3 Landesfischereiverordnung – LfischVO) Fische nachbenannter Arten dürfen dem Wasser nur entnommen werden, wenn sie mindestens folgende Länge haben, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende des längsten Teiles der Schwanzflosse: Aal (Anguilla anguilla L.)50 cmBarbe...

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1. Verantwortlichkeit für eigene InhalteDie Erftfischereigenossenschaft bietet diese Internetseite an, damit sich die Öffentlichkeit leichter informieren kann. Sämtliche Angaben sind unverbindliche Informationen allgemeiner Art, die nicht auf die Bedürfnisse einzelner...